Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Berni Box und die digitalen Kollegen Berni

Die AGB zum Download …

1. Geltungsbereich

1.1. Die DigiWerkstatt 4.B GmbH (im Folgenden: DigiWerkstatt) stellt eine Software-as-a-Service Anwendung (im Folgenden: Software) zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen, insbesondere durch digitale Kollegen, zur Verfügung. Vertragspartner können im Rahmen eines Abonnements diese Software als Abonnenten nutzen.

1.2. Die DigiWerkstatt räumt dem Abonnenten eine Lizenz zur Nutzung der in dem Vertrag oder dem Angebot beschriebenen Software ein. Die Software wird befristet überlassen, nicht veräußert.

1.3. Die Software sind urheberrechtlich geschützt. DigiWerkstatt stellt die Software nach Maßgabe des Vertrages unter Einschluss dieser AGB zum Abruf bereit. DigiWerkstatt trifft Vorkehrungen, die einen Ausdruck der Vertragsdokumente oder deren Herunterladen auf den Computer des Abonnenten vor dem Vertragsschluss gestatten.

1.5. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Abonnenten, die Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sind. 

2. Software

2.1. Die Software ermöglicht es dem Abonnenten durch die Berni Box, dass er die digitalen Kollegen, die jeweils Berni heißen, zu nutzen. Die genauen Funktionen und der Leistungsumfang werden im jeweiligen Angebot dokumentiert. Die Inanspruchnahme weiterer Funktionalitäten sind mit DigiWerkstatt individuell abzustimmen.

2.2. Für jeden Abonnenten wird durch DigiWerkstatt ein eigener Arbeitsbereich mit eigenen Zugangsdaten für die Laufzeit des Vertrages eingerichtet.

2.3. Die Software wird als SaaS-Dienst bereitgestellt, weswegen die Software über das Internet online durch den Abonnenten genutzt werden muss. Die dafür benötigte technische Infrastruktur wird durch DigiWerkstatt zur Verfügung gestellt.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Abonnent kann mit DigiWerkstatt den Vertrag schließen, indem er das Angebot beauftragt.

3.2. Alternativ sowie für Leistungen, die über die angebotenen Leistungen hinausgehen, kommt ein Vertrag zwischen dem Abonnent und der DigiWerkstatt durch die beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages zustande.

3.3. Eine Vertragsbeziehung mit der DigiWerkstatt kann der Abonnent nur unter der aufschiebenden Bedingung herbeiführen, dass der Abonnent ein Unternehmen im Sinne des § 14 BGB ist.

3.4. DigiWerkstatt ist berechtigt zur Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten sofern nicht der Abonnement sachlich berechtigte Einwände dagegen erhebt.

4. Nutzungsrechte

4.1. Mit Abschluss des Lizenzvertrages erhält der Abonnent ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software durch die Mitarbeiter seines Unternehmens. Das Nutzungsrecht ist zeitlich begrenzt durch die Laufzeit des jeweiligen Vertrages. Die Lizenz berechtigt zum vorübergehenden Vervielfältigen der Software durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeige zum Zwecke der Ausführung der Software und der Verarbeitung von in der Software enthaltenen Daten durch den Abonnenten. Der Abonnent ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test der Software auszuführen.

4.2. Die Software darf durch den Abonnenten geändert oder bearbeitet werden, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung oder zur Fehlerkorrektur geboten ist. Weitergehende Änderungen oder Bearbeitung der Software sind untersagt.

4.3. Eine Rückübersetzung der Software ist nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gem. § 69e UrhG zulässig und erst dann, wenn DigiWerkstatt dem Abonnenten trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung die für die Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt. Weitergehende Dekompilierungen sind verboten.

4.4. Die Software darf nicht durch außerhalb des Unternehmens des Abonnenten beschäftigte Personen genutzt werden. Örtlich ist die Lizenz auf das Gebiet der europäischen Union beschränkt.

4.5. DigiWerkstatt stellt lediglich die Funktionalität der Software zur Verfügung. DigiWerkstatt ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Abonnenten und von DigiWerkstatt. DigiWerkstatt haftet auch nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation, die über Kommunikationsnetze Dritter abgewickelt wird oder für Störungen bei der Datenübertragung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme seitens des Abonnenten verursacht werden.

5. Schutz des Lizenzmaterials

5.1. Unbeschadet der in Ziffer 4 eingeräumten Nutzungsrechte behält DigiWerkstatt alle Rechte am Lizenzmaterial einschließlich aller von dem Abonnenten hergestellten Kopien oder Teilkopien derselben.

5.2. Der Abonnent verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyrightvermerke oder andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowie in allen vom Abonnenten hergestellten vollständigen oder teilweise Kopien des Lizenzmaterials in unveränderter Form zu übernehmen.

5.3. Mit Vertragsende endet das in Ziffer 4 eingeräumte Nutzungsrecht. Der Abonnent wird dann von ihm gespeicherte Kopien, soweit diese auf Datenträgern, Datenspeicher oder sonstige Hardware von ihm gespeichert sind, vollständig löschen und die Löschung auf Nachfrage der DigiWerkstatt nachweisen.

6. Lizenzgebühr

6.1. Für die Nutzung der Software hat Abonnent die im Angebot oder in dem Vertrag ausgewiesene Gebühr an die DigiWerkstatt zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

6.2. Die Zahlung der Gebühr erfolgt monatlich im Voraus, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Beim Abschluss eines schriftlichen Vertrages richtet sich die Fälligkeit nach den dort getroffenen Bestimmungen.

6.3. Die Gebühren sind unabhängig von der Nutzung der Software zu zahlen.

6.4. Die Kosten für die Nutzung des digitalen Kommunikationsnetzes zum Herunterladen des Lizenzmateriales trägt der Abonnent.

6.5. DigiWerkstatt erstellt entsprechend der von dem Abonnenten gewählten Zahlungsweise zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen die Rechnungen. Die Zahlung auf die Rechnung hat spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren digitalem Zugang zu erfolgen.

6.6. Im Falle der Verlängerung der Vertragslaufzeit kann DigiWerkstatt die Abonnementsgebühr für einen Folgeabonnentenzeitraum ändern, wenn der Abonnent mindestens einen Monat vor Ablauf des aktuellen Abonnementzeitraums über die bevorstehende Gebührenänderungen in elektronischer Form informiert wurde. Die Mitteilung stellt ein Angebot von DigiWerkstatt dar, das Abonnement im Folgezeitraum zu den neuen Konditionen zu verlängern. Abonnenten können das Abonnement nach Zugang der Mitteilung bis zum Ende des aktuellen Abonnementzeitraums kündigen. Der Abonnent akzeptiert die Gebührenänderung, wenn er das Abonnement nicht kündigt, und die Software während der darauffolgenden Abonnementperiode nutzt.

7. Vertragslaufzeit, Kündigung, Rückgabe und Löschung von Lizenzmaterial

7.1. Die Laufzeit des Vertrags beträgt in der Regel einen Monat oder ist ansonsten im Angebot vereinbart. Sie verlängert sich um jeweils einen Monat, sofern der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf der Laufzeit auf dem Portal gekündigt wird.

7.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Diese gilt insbesondere bei einer nachhaltigen Verletzung der Bestimmung zum Nutzungsumfang und zum Schutz des Lizenzmaterials.

7.3. Die DigiWerkstatt behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

7.4. Mit Wirksamwerden einer Kündigung unabhängig von deren Zeitpunkt und Grund ist der Abonnent verpflichtet, evtl. gefertigte Kopien der Software entweder nachweislich zu zerstören oder aber an die DigiWerkstatt zurückzuübergeben.

8. Schutzrechte Dritter

8.1. DigiWerkstatt wird den Abonnenten gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes und/oder sonstiger Schutzrechte durch die vertragsgemäß genutzte Software hergeleitet werden. DigiWerkstatt übernimmt dem Abonnenten gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge, sofern der Abonnent DigiWerkstatt von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und DigiWerkstatt alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

8.2. Sind gegen den Abonnenten Ansprüche gem. 8.1 geltend gemacht worden und/oder zu erwarten, kann DigiWerkstatt auf seine Kosten das Lizenzmaterial in einem für den Lizenznehmer zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Ist diese eine Wirkung eines Nutzungsrechtes mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann jeder Vertragspartner die Lizenz für die betreffende Software fristlos kündigen, sofern das Lizenzmaterial die Schutzrechte Dritter verletzt. In diesem Fall haftet DigiWerkstatt dem Abonnenten für die durch die Kündigung entstandenen Schäden nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.3. DigiWerkstatt hat keine Verpflichtung, falls die Ansprüche gem. 8.1 gegen die dem Abonnenten bereitgestellte Software oder Daten darauf beruhen, dass die Software und die darin enthaltenen Datenstände nicht in einer von DigiWerkstatt bereitgestellten unveränderten Originalfassung oder unter anderen als in der Leistungsschreibung angegebenen Einsatzbedingungen benutzt wurden.

9. Gewährleistungen

9.1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. DigiWerkstatt leistet Gewähr, dass die Software zur Verwendung im Sinne der von DigiWerkstatt im Angebot respektive dem Vertrag beigefügten Programmbeschreibung im Zeitpunkt der Überlassung der Software an den Abonnenten geeignet ist.

9.2. Erweist sich die Software innerhalb einer zweijährigen Gewährleistungsfrist, die mit dem Herunterladen der Software durch den Abonnenten beginnt, zur Verwendung im Sinne von 9.1 als nicht geeignet, so hat der Abonnent das Recht, die Software erneut herunterzuladen bzw. die Software erneut anzufordern. Erweist sich auch diese zur Verwendung im Sinne von 9.1 als nicht geeignet und gelingt es der DigiWerkstatt nicht, die Verwendbarkeit mit angemessenem Aufwand innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Abonnent nach seiner Wahl das Recht auf Minderung der Lizenzgebühr oder sofortige Beendigung des Vertrages.

9.3. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere steht keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Anforderungen des Abonnenten genügt. Der Abonnent trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung, sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für durch den Abonnenten geänderte oder bearbeitete Fassungen der Software und der darin enthaltenen Datenbestände, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die aufgetretenen Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder der Bearbeitung stehen.

10. Haftung

10.1. Jeder Vertragspartner haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (gerade die nahe Pflicht), verursacht wurde. Die Haftung ist auf dem vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jeder Vertragspartner bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen muss.

10.2. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet DigiWerkstatt nur dann, wenn der Verlust durch angemessene Daten Sicherungsmaßnahmen auf Seiten des Abonnenten nicht vermeidbar gewesen wäre.

10.3. Die in 10.1 und 10.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

11. Datenschutz und Datensicherheit

11.1. Der Abonnent ist sich des Risikos bewusst, dass übermittelte Daten während der Übertragung abgefangen werden können. DigiWerkstatt übernimmt deswegen eine Haftung für den Verlust von und die Offenbarung von geheimen Daten nur dann, wenn der Verlust/die Offenbarung auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von DigiWerkstatt zurückzuführen ist.

11.2. Der Abonnent ist damit einverstanden, dass DigiWerkstatt die vom Abonnenten zur Verfügung gestellten nichtpersonenbezogenen Daten und Rückmeldungen für die Weiterentwicklung, Wartung und Fehlerbeseitigung der Software in anonymisierter Form verwenden darf.

12. Vertraulichkeit

12.1. Der Abonnent wird ihm während der Vertragslaufzeit zur Kenntnis gelangte Informationen, Daten oder Unterlagen von DigiWerkstatt, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, während der Dauer des Vertrages und nach dessen Beendigung geheim halten. Er wird solche Informationen, Unterlagen oder Daten weder aufzeichnen noch speichern oder vervielfältigen.

12.2. Die Geheimhaltungspflicht gem. 12.1 gilt nicht gegenüber solchen Personen, die gesetzlich oder aufgrund einer Gestattung des jeweils anderen Vertragspartners zur Kenntnisnahme befugt und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, sowie für Veröffentlichungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmung und/oder behördlicher Anordnung von einem der Vertragspartner verlangt werden können. Die Geheimhaltungspflicht unterliegen nicht bzw. nicht mehr solche vertraulichen Informationen, die allgemein bekannt sind, oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von dem offenbarenden Vertragspartner zu vertreten ist. Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahme hat der sich hierauf berufende Vertragspartner zu beweisen.

13. Mitwirkungspflicht des Abonnenten

13.1. Bei der Feststellung, Eingrenzung und Meldung von Fehlern und sonstigen Mängeln hat der Abonnent die zur Software gehörige Programmbeschreibung und evtl. Hinweise von DigiWerkstatt zu beachten. Der Abonnent hat im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Fehler und den sonstigen Mängeln zu ergreifen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hier durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

14.2. Auf den Vertrag und diese AGB findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist Kleve.

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